Vertragspartner und Leistungserbringung
Der Vertrag wird freiwillig zwischen der C&G GmbH und der auf dem Vertrag genannten Person abgeschlossen. Im Zuge des Vertragsabschlusses verpflichtet sich die C&G GmbH zur Erbringung der auf dem Vertrag genannten Leistung. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Vertragspartner die C&G GmbH dazu zu berechtigen, die im Vertrag vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge über die vereinbarte Laufzeit per SEPA Lastschrift einzuziehen. Die erworbene Leistung kann an allen Standorten, an denen RAW-Fitness von der C&G GmbH angeboten wird, in Anspruch genommen werden.
Preis
Es ist der C&G GmbH vorbehalten, den Nettopreis (Preis ohne Mehrwertsteuer) der auf dem Vertrag vereinbarten Leistung, einmal pro Jahr um bis zu drei Prozent zu erhöhen, ohne den Vertragspartner darüber zu informieren. Bei Preiserhöhungen über drei Prozent des Nettopreises muss der Vertragspartner darüber informiert werden und bekommt das Recht, innerhalb der nächsten zwei Wochen Einspruch zu erheben. Bei Erhöhungen des Mehrwertsteuersatzes von aktuell zwanzig Prozent ist die C&G GmbH dazu berechtigt, dies dem Vertragspartner direkt weiter zu verrechnen. Ist es der C&G GmbH nicht möglich, den monatlichen Mitgliedsbeitrag einzuziehen, werden dem Vertragspartner die Mahnkosten verrechnet.
Vertragsverlängerung, -Auflösung und Leistungserstattung
Es ist der C&G GmbH vorbehalten, den Vertrag zwischen den Vertragspartnern unter folgenden Umständen aufzulösen: Verstoß gegen die guten Sitten, Zahlungsrückstand, Zuwiderhandlung entgegen der C&G GmbH.
Bei Vorliegen einer der folgenden Gründe: Krankheit (mit Krankmeldung), Urlaub, Verletzung (mit Befund) kann der Vertrag unter folgenden Bedingungen von der C&G GmbH dem Vertragspartner erstattet werden. Der Vertragspartner muss sich innerhalb von vierzehn Tagen nach dem letzten absolvierten Training schriftlich (E-Mail, SMS, Whatsapp genügt) bei der C&G GmbH melden und den Grund der Absenz angeben; die Absenz muss mindestens vierzehn Tage dauern, dass die C&G GmbH die gesamte fehlende Laufzeit erstattet und am Ende der offiziellen Vertragslaufzeit anhängt. Die „Flexi-Tarife“ werden erst ab einer bestätigten Abwesenheit von mindestens vier Arbeitswochen angehängt.
Alle Verträge mit über einem Monat Laufzeit werden NICHT automatisch verlängert. Alle Verträge mit maximal einem Monat Laufzeit werden automatisch verlängert. Der Vertragspartner kann den Vertrag bis maximal eine Woche vor der automatischen Verlängerung schriftlich aufkünden (email mit bestätigter Rückmeldung genügt).
Haftung und Datenschutz
Die von der C&G GmbH erbrachte und vom Vertragspartner erworbene Fitnessdienstleistung ist von Beginn bis Ende nur eine Empfehlung. Die C&G GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen und Schäden, welche vor, während oder nach dem Training entstehen könnten. Die beiwohnenden Trainer erstellen lediglich Fitnessprogramme, welche auf öffentlichem Boden abgehalten werden und für jeden freiwillig zugänglich sind. Somit sind daraus resultierende Schäden, körperlicher sowie materieller Natur, der Eigenverantwortlichkeit des Vertragspartners zuzuschreiben. Die C&G GmbH behält sich vor, etwaige Schäden durch den Vertragspartner verursacht, diesem direkt zu verrechnen.
Die C&G GmbH verpflichtet sich, alle Daten vom Vertragspartner vertraulich zu behandeln und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.